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Artikel vom 17.08.2026
Bekanntmachung - Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen
Bekanntmachung
10. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt
Stadtbergen vom 31.01.2019
Die Stadt Stadtbergen erlässt aufgrund von Art. 2 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:
§1
Zu § 5 wurde Abs. 6 hinzugefügt:
Für das Brotzeitgeld sind 15,00€ im Monat fällig, sofern es in der Einrichtung
angeboten wird.
§2
Die Satzung tritt zum 01.09.2026 in Kraft.
Stadt Stadtbergen, 03.07.2026
Paulus Metz
Erster Bürgermeister













