Verkehrsüberwachung
Diese Seite dient ausschließlich der Information zu den in Stadtbergen überwachten und geahndeten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Fülle möglicher Tatbestände hier nur ein Auszug der am häufigsten vorkommenden Zuwiderhandlungen erläutert wird. Auch wenn diese Informationen immer wieder geprüft und überarbeitet werden, besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität, insbesondere bei den auszugsweise zitierten Rechtstexten.
Im Rahmen der Überarbeitung zum 01.11.2024 wurde klargestellt, dass bei einer Ankunft im Parkscheibenbereich außerhalb der parkscheibenpflichtigen Zeit Fahrzeugführende verpflichtet sind, elektronische Parkscheiben manuell auf die halbe Stunde einzustellen sind, die dem Beginn der Parkscheibenpflicht folgt, wenn das Fahrzeug über diesen Zeitpunkt hinaus dort geparkt bleiben soll (siehe Abschnitt „Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - Parkscheibe“ in der Übersicht „Gebote und Verbote der Straßenverkehrsordnung (StVO)“ mit dem dort erläuterten Beispiel).
Stand: 01.11.2024