Verkehrsüberwachung
Diese Seite dient ausschließlich der Information zu den in Stadtbergen überwachten und geahndeten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Fülle möglicher Tatbestände hier nur ein Auszug der am häufigsten vorkommenden Zuwiderhandlungen erläutert wird. Auch wenn diese Informationen immer wieder geprüft und überarbeitet werden, besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität, insbesondere bei den auszugsweise zitierten Rechtstexten.
Durch Änderungshinweise des Polizeiverwaltungsamtes vom 11.04.2022 mit Bezug auf die Sammlung der Rundschreiben der Bußgeldstelle wurde die Übersicht „Gebote und Verbote“ in folgenden Punkten angepasst: Die Missachtung der Radwegbenutzungspflicht durch Befahren von Gehwegen oder linken (Geh- und) Radwegen ist nicht mehr als Verstoß gegen § 41 Absatz 1 i. V. m. Anlage 2, § 49 StVO mit einem Regelsatz von 20 Euro zu ahnden, sondern über die Tatbestandsnummern 102100 bzw. 102126 mit einem Bußgeld von 55 Euro.
Stand: 11.04.2022