Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2025
Am Dienstag, 16.09.2025 hat sich der Bau- und Umweltausschuss zu seiner 9. Sitzung im Jahr 2025 getroffen. Folgende Themen standen dabei unter anderem auf der Tagesordnung:
Bauanträge
Der Bau- und Umweltausschuss hat folgenden Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Brandschutztechnische Betrachtung des Gesamtkomplexes, Nutzungsänderung einer Wohnung in Ergotherapie (EG Haus 5), Nutzungsänderung Sozialdienst in Ambulanten Pflegedienst (EG Haus 2) und div. Grundrissänderungen, Dr. Frank-Str. 2 a
- Tektur - Anpassung der Geländeangaben, Kappbergstraße 53
Dem Bauantrag „Neubau von zwei Einfamilienhäusern, Hubertusstraße 30“ wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Formlose Anfragen
Der formlosen Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Ecke Auenweg/St.-Afra-Straße wurde das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)
Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat den Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung) empfohlen.
Antrag der SPD-Fraktion: Beschleunigung des Wohnungsbaus durch gezielte Flächenanalyse und Anwendung des § 246e BauGB ("Wohnungsbauturbo") - für bezahlbaren Wohnraum in unserer Gemeinde
Der Bau- und Umweltausschuss hat sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion „Beschleunigung des Wohnungsbaus durch gezielte Flächenanalyse und Anwendung des § 246e BauGB ("Wohnungsbauturbo") - für bezahlbaren Wohnraum in unserer Gemeinde“ befasst und den Antrag abgelehnt. Der künftige § 246e BauGB soll auf konkrete Bauvorhaben im Rahmen der Bearbeitung tatsächlich eingereichter Bauanträge angewendet werden. Eine Anwendung auf Flächenpotenziale ist nicht möglich. Gleichzeitig hat der Bau- und Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, Angebote für eine Bestandsanalyse potenzieller Entwicklungsflächen im Stadtgebiet einzuholen.