Stadt Stadtbergen

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Amtliche Bekanntmachungen

Artikel vom 19.12.2025

Bekanntmachung Unterstützungslisten

Bekanntmachung

über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

für die Wahl1)  des Stadtrats, der ersten Bürgermeisterin oder
      des ersten Bürgermeisters,
   des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats

 
1.   Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag der Einreichung / ab dem Tag nach der Einreichung1) des Wahlvorschlags, jedoch spätestens
 
      bis Montag, den 19.01.2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12.00 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
 
2.   Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
 

Nr. des Eintragungs-raums

Anschrift des Eintragungsraums Eintragungszeiten

barrierefrei
ja / nein

        1 Stadt Stadtbergen,
Rathaus,
Oberer Stadtweg 2,
86391 Stadtbergen,
Einwohnermeldeamt, Zimmer 004
Montag, und Donnerstag,
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
Dienstag,
von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch,
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Freitag,
von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
und
Mittwoch, den 14.01.2026, 
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
 
sowie
Samstag, den 17.01.2026,
von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
 
 
     ja

 
      An den gesetzlichen Feiertagen und den allgemein dienstfreien Tagen, am Mittwoch, den 24.12.2025, Donnerstag, den 25.12.2025, Freitag, den 26.12.2025, Mittwoch, den 31.12.2025, Donnerstag, den 01.01.2026 und am Dienstag, den 06.01.2026 ist der Eintragungsraum geschlossen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.   Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
 
4.   Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.
 

 
 
 
Stadt Stadtbergen, 18.12.2025                                      
 
 
 
 
Paulus Metz
Erster Bürgermeister
 

 
 
 
 

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Di: 07:30-12:00 Uhr
Mi: 14:00-18:00 Uhr