Archiv
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Die Stadt Stadtbergen weist darauf hin, dass ihr Kanalnetz nicht darauf ausgerichtet ist, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Hauseigentümer sind daher verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen.
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Widmung des Aggensteinwegs, Fl.Nr. 28/21, Gemarkung Deuringen, zwischen der SO-Ecke Fl.Nr. 28/19, Gemarkung Deuringen und der SW-Grenze Wendehammer zur Fl.Nr. 28/12, Gemarkung Deuringen(Länge: 0,144 km).
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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags – Erschließungsbeitragssatzung vom 26.09.1988
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Stadtbergen bietet eine Vielzahl spannender und abwechslungsreicher Spazier- und Radwege für die ganze Familie direkt vor der Haustür.
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