Öffentliche Zustellung Gewerbesteuerbescheid
Öffentliche Zustellung gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1
des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG):
Der Gewerbesteuerbescheid über die Vorauszahlung
für dasJahr 2014 vom 21.01.2015, Az. 102/273/41845/
an Herrn Walter Seibold, letzter Firmensitz: Ahornweg 3, 86391
Stadtbergen, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit gemäß
Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwZVG öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes war die Zustellung
des Bescheides durch die Post nicht möglich.
Der o.g. Bescheid wird daher auf dem Wege der
öffentlichen Zustellung gem. Art. 15 des Bayerischen
Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) zugestellt.
Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang
gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der vorgenannte Bescheid kann von o.g. Person oder von einem von ihr
Bevollmächtigen bei der Stadt Stadtbergen, Oberer Stadtweg 2, 86391 Stadtbergen
(Finanzverwaltung, Steueramt, Zimmer 117, 1. OG) abgeholt oder eingesehen
werden.
Öffnungszeiten: Montag-Freitag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
14:00-18:00 Uhr
Stadt Stadtbergen, 09.02.2015
gez.
Paulus Metz
Erster Bürgermeister