Bekanntmachung Haushalt 2026
Die Stadt Stadtbergen macht hiermit nachfolgende, mit Bescheid des Landratsamts Augsburg vom 12.05.2026 genehmigte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bekannt. Die Haushaltssatzung 2026 liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Stadt Stadtbergen, Oberer Stadtweg 2, Zimmer 118, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Stadtrat hat am 23.04.2026 nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Stadtbergen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 37.070.000 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 38.704.900 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von - 1.634.900 €
2. im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 35.221.700 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 34.759.700 €
und einem Saldo von 462.000 €
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 5.553.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 15.883.300 €
und einem Saldo von - 10.330.300 €
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 10.550.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 710.800 €
und einem Saldo von 9.839.200 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 29.100 €
ab.
§ 2
Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 7.952.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Steuersatz (Hebesatz) für die nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:
| 1. Gewerbesteuer | 350 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 7.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
| Stadtbergen, 26.05.2026 Stadt Stadtbergen gez. Paulus Metz Erster Bürgermeister |
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden in der Satzung vom 28.10.2024 wie folgt festgesetzt:
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 409 v. H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 445 v. H. |













