Stadt Stadtbergen

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Artikel vom 27.05.2026

Bekanntmachung Haushalt 2026

 
Die Stadt Stadtbergen macht hiermit nachfolgende, mit Bescheid des Landratsamts Augsburg vom 12.05.2026 genehmigte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bekannt. Die Haushaltssatzung 2026 liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Stadt Stadtbergen, Oberer Stadtweg 2, Zimmer 118, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
 
Der Stadtrat hat am 23.04.2026 nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen:

 
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Stadtbergen folgende Haushaltssatzung:
 

§ 1
 
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 
1.       im Ergebnishaushalt mit
          dem Gesamtbetrag der Erträge von                          37.070.000 €
          dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von               38.704.900 €
          und dem Saldo (Jahresergebnis) von                        - 1.634.900 €
 
2.       im Finanzhaushalt
          a)   aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
                dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           35.221.700 €
                dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von          34.759.700 €
                und einem Saldo von                                              462.000 €
 
          b)   aus Investitionstätigkeit mit
                dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von             5.553.000 €
                dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von          15.883.300 €
                und einem Saldo von                                        - 10.330.300 €
 
          c)   aus Finanzierungstätigkeit mit
                dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           10.550.000 €
                dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von               710.800 €
                und einem Saldo von                                            9.839.200 €
 
          d)   und dem Saldo des Finanzhaushalts von                -  29.100 €
 
ab.
 

§ 2

 
Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
 

§ 3

 
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 7.952.000 € festgesetzt.
 

§ 4

 
Der Steuersatz (Hebesatz) für die nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:
 

1. Gewerbesteuer 350 v. H.

 

§ 5

 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 7.000.000 € festgesetzt.
 

§ 6

 
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
 

§ 7

 
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
 

Stadtbergen, 26.05.2026
Stadt Stadtbergen
 
gez.
 
Paulus Metz
Erster Bürgermeister
 

 
 
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden in der Satzung vom 28.10.2024 wie folgt festgesetzt:
 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 409 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 445 v. H.

 
 

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