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Artikel vom 24.04.2026

Grundsteuer - Meldung beim Finanzamt

Das Finanzamt Augsburg-Land weist darauf hin, dass für die korrekte Ermittlung der Grundsteuer aktuelle Angaben zu den jeweiligen Grundstücken notwendig sind. Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher gesetzlich verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz beim Finanzamt anzuzeigen.

Insbesondere müssen Veränderungen am Gebäude, die zu einer höheren oder geringeren Wohn- oder Nutzfläche führen, gemeldet werden. Die Grundsteueränderungsanzeige kann einfach und elektronisch über ELSTER (www.elster.de) oder in Papierform (Vordrucke verfügbar unter www.grundsteuer.bayern.de) beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Eine Registrierung für ELSTER ist unkompliziert und kostenlos möglich.

Die Frist zur Meldung entsprechender Änderungen endet am 30. April 2026.

 


Martin Bruckmeier, Stadt Stadtbergen

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