Bekanntmachung Haushaltssatzung 2023
Die Stadt Stadtbergen macht hiermit nachfolgende, mit Bescheid des Landratsamts Augsburg vom 02.03.2023 genehmigte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bekannt. Die Haushaltssatzung 2023 liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Stadt Stadtbergen, Oberer Stadtweg 2, Zimmer 118, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Stadtrat hat am 16.02.2023 nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Stadtbergen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 31.982.400 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 34.425.900 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von - 2.443.500 €
2. im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 30.428.700 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 30.205.600 €
und einem Saldo von 223.100 €
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 5.507.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 22.805.900 €
und einem Saldo von - 17.298.900 €
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 10.200.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 460.300 €
und einem Saldo von 9.739.700 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 7.336.100 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 10.200.000 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 9.575.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
350 v. H. |
b) für die Grundstücke (B) |
350 v. H. |
2. Gewerbesteuer |
340 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Stadtbergen, 14.03.2023 Stadt Stadtbergen Paulus Metz Erster Bürgermeister |
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