Wohnungsvermietung an Flüchtlinge
Eine Wohnung zu finden, ist meist nicht einfach, hört man doch überall, dass in Augsburg wie in vielen anderen Städten nicht genügend Wohnraum zur Verfügung steht.
Ganz besonders schwierig wird es jedoch für Geringverdiener, oder Menschen, die von öffentlichen Geldern abhängig sind. Zu diesen Menschen gehören auch viele Flüchtlinge.
Flüchtlinge sind bei der Wohnungssuche vor besondere Herausforderungen gestellt. Zum einen sehen sie sich oft mit Vorurteilen konfrontiert. Zum anderen beherrschen sie oft die Sprache nicht ausreichend und haben nur beschränkten Zugang zu Medien, die bei der Wohnungssuche unterstützen.
Das hat zur Folge, dass viele Flüchtlinge und deren Familien teilweise über Jahre hinweg in Unterkünften festsitzen, deren Qualität und Größe oft nicht den Bedürfnissen eines menschenwürdigen Lebens entsprechen. Zusätzlich haben alle Flüchtlinge im Fall einer Anerkennung laut Gesetz sogar die Pflicht, aus den Unterkünften auszuziehen. Und das sind mittlerweile grob geschätzt die Hälfte aller in Stadtbergen verweilenden Flüchtlinge!
Nur: wohin sollen sie ziehen, wenn sie keine Wohnung finden???
Daher unsere Bitte: Helfen Sie ihnen und stellen Sie ihnen Wohnraum zur Verfügung.
Die in der folgenden Tabelle genannten Obergrenzen bezüglich Mietpreis und Größe dürfen – genau wie bei Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – nicht überschritten werden.
Wichtig: Die Mietobergrenze setzt sich zusammen aus Grundmiete zuzüglich kalten Nebenkosten, aber ohne Heizkosten. Heizkosten werden in angemessener Höhe zusätzlich bewilligt.
Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Augsburg (Bruttokaltmieten)
Angemessene Miete für Wohnraum in der Stadt Augsburg
Personenanzahl | m² | max. Grundmiete | Max. Betriebskosten | max. Angemessene Unterkunftskosten | |
1 | 50 | 283,83 € | 72,39 € | 477,40 € | |
2 | 65 | 354,83 € | 87,02 € | 578,60 € | |
3 | 75 | 406,28 € | 102,18 € | 688,60 € | |
4 | 90 | 472,70 € | 117,92 € | 803,00 € | |
jede weitere Person | 15 | 77,03 € | 17,89 € | 94,92 € |
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Vermietung einer Wohnung gewährleisten zu können, bietet die Flüchtlingshilfe Stadtbergen folgendes Procedere vor:
Sie möchten eine Wohnung an Flüchtlinge vermieten?
Dann nutzen Sie das Kontaktformular am Ende der Seite.
Folgende Schritte werden dann bei uns eingeleitet:
· Das Koordinationsteam der Flüchtlingshilfe Stadtbergen wird Ihre Information prüfen und überprüfen, ob in den jeweiligen Unterkünften geeignete Mieter vorhanden sind.
· Auf der nächsten Sitzung der ehrenamtlichen „Wohnungssuchbegleitern“ (jeden Freitag) wird gemeinsam beraten, welche Flüchtlinge am ehesten zu der angebotenen Wohnung passen.
· Im Anschluss werden den Ehrenamtlichen die Kontaktdaten des Vermieters sowie die der interessierten Flüchtlinge mitgeteilt. Ein Ehrenamtlicher wird dann versuchen, einen Kontakt zwischen Vermieter und Flüchtlingen herzustellen und im Anschluss die Flüchtlinge zu einer Wohnungsbesichtigung begleiten.
· Sind sich Vermieter und Flüchtlinge einig, wird von uns ein Vertragsentwurf des Vermieters zum Jobcenter gebracht. Dieses muss zustimmen, denn es muss ja Miete und Kaution für die Flüchtlinge übernehmen. Die Zustimmung wird in der Regel erteilt, wenn die genannten Obergrenzen eingehalten werden.
·Anschließend kann der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Für Rückfragen und weitere Erläuterungen stehen wir als Flüchtlingshilfe Stadtbergen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Koordinationsteam Flüchtlingshilfe
email: fluechtlingshilfe(@)stadtbergen.de
Tel. 0821/ 24 38 171 oder 0176/ 31 71 22 49
Rathaus Stadtbergen
Oberer Stadtweg 2
86391 Stadtbergen