Stadtratssitzung vom 31.07.2025
Am Donnerstag, 31.07.2025 hat sich der Stadtrat der Stadt Stadtbergen zu seiner 7. Sitzung im Jahr 2025 getroffen. Folgende Themen standen dabei unter anderem auf der Tagesordnung:
1) Ergänzender Lärmschutz Bundesstraße B 17
In der Sitzung haben die Stadträtinnen und Stadträte einen Bericht über den aktuellen Stand des Verfahrens zum ergänzenden Lärmschutz an der Bundesstraße B 17 erhalten. Demnach hat das Bundesministerium für Verkehr eine Volleinhausung der B 17 im Bereich Stadtbergen genehmigt.
2) Freiwilligenzentrum Stadtbergen
Der Stadtrat hat zugestimmt, die Aktivitäten des Freiwilligen-Zentrums Stadtbergen bis zum 31.12.2026 zu unterstützen.
3) Vorstellung des Jugendrats der Stadt Stadtbergen
Der Jugendrat der Stadt Stadtbergen hat sich in der Sitzung dem Stadtrat vorgestellt und seine Tätigkeiten präsentiert.
4) Aufstellung eines Fairteilers in Stadtbergen
Der Stadtrat hat die Aufstellung eines Fairteilers auf öffentlichem Grund in Stadtbergen unterstützt und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Der Fairteiler wird in einem Probebetrieb von eineinhalb Jahren aufgestellt.
5) Satzungsbeschlüsse
Der Stadtrat hat in der Sitzung folgende Satzungen beschlossen:
- Gebührensatzung für die Büchereien der Stadt Stadtbergen
- 3. Satzung zur Änderung der Satzung für das Gartenhallenbad der Stadt Stadtbergen
- Satzung über den Nachweis, die Herstellung, die Gestaltung und Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge, sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Stadtbergen
6) Beschlussfassung über die Aufnahme der im Haushalt 2025 genannten Darlehen in Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken und in Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit
Der Stadtrat hat die Stadtverwaltung zur Aufnahme eines Darlehens in Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken in Höhe von maximal 2.700.000 € ermächtigt. Zudem hat der Stadtrat die Stadtverwaltung zur Aufnahme eines Darlehens in Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit, ohne den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, in Höhe von maximal 2.000.000 € ermächtigt.