Artikel vom 17.08.2026

Bekanntmachung - Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen

Bekanntmachung


10. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt
Stadtbergen vom 31.01.2019


Die Stadt Stadtbergen erlässt aufgrund von Art. 2 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:


§1
Zu § 5 wurde Abs. 6 hinzugefügt:
Für das Brotzeitgeld sind 15,00€ im Monat fällig, sofern es in der Einrichtung
angeboten wird.


§2
Die Satzung tritt zum 01.09.2026 in Kraft.


Stadt Stadtbergen, 03.07.2026

Paulus Metz
Erster Bürgermeister