Fonds zur Förderung bedürftiger Kinder und Jugendlicher
Kinder und Jugendliche mit Bezug zu Stadtbergen, d. h. in Stadtbergen ansässig oder eine Betreuungs- bzw. Bildungseinrichtung besuchend.
Eine Förderung bzw. Hilfeleistung wird von der jeweiligen Einrichtung geprüft und durch diese bei der Stadtverwaltung eingereicht.
Die Hilfen werden grundsätzlich durch einmalige Zuwendungen gewährt. Die Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.
Über die Vergabe und die Höhe der Hilfe entscheidet der Erste Bürgermeister Paulus Metz.
Hauptsächlich im Bildungsbereich, z. B. für die Deckung des Schulbedarfs oder Teilnahme an Schulveranstaltungen.
In Ausnahmefällen auch im häuslichen Bereich (z.B. drohender Stromsperre).
Aus den Zinserträgen eines Fonds für soziale Zwecke, sowie aus Spenden von Dritten mit Zweckbestimmung "Stille Hilfe"